Der Messerangriff in Dresden am 4. Oktober 2020 ist ein islamistisch und homophob motiviertes Verbrechen, bei dem in Dresden eine Person, Thomas L., getötet und eine weitere, Oliver L., lebensgefährlich und schwer verletzt wurde.[1] Als Tatverdächtiger wurde am 21. Oktober 2020 der als Gefährder eingestufte Abdullah Al Haj Hasan[2] festgenommen. Wegen des vermuteten politisch-extremistischen Hintergrunds zog der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das weitere Verfahren an sich. Im Februar 2021 wurde gegen den Verdächtigen Anklage wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.[3] Der Täter wurde am 21. Mai 2021 vom Oberlandesgericht Dresden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zudem wurde die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Urteil vorbehalten.[4][5] Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Der Täter islamistischer Gesinnung wollte aus seiner Sicht „Ungläubige“ töten und so für die Sache Gottes streiten. Er habe zudem Thomas und Oliver L. als homosexuell identifiziert.[6] Der Bundesgerichtshof hat die Revision am 12. Januar 2022 als unbegründet verworfen.[7]